Weiterführende Schulen

Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist ein wichtiger Meilenstein im Leben Ihres Kindes. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen und Schritte, die Ihnen helfen, den Übergang erfolgreich zu gestalten. Wir möchten Sie dabei unterstützen, die bestmögliche Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes zu treffen.

Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite sowie auf der Seite des Landes Schleswig- Holstein

Die Broschüre und den Anmeldeschein erhalten Sie mit dem Halbjahreszeugnis Ihres Kindes.

Sie können die Broschüre auch noch einmal HIER herunterladen.

 

Hinweise zu Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden und einzuhaltenden Terminen

Termine

Verfahrensschritte

bis zum 10. Januar 2025 (Fr.) Mitteilung der Termine der Informationsveranstaltungen der aufnehmenden Schulen durch die Schulämter an die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen

bis zum 15. Januar 2025 (Mi)

Information der Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an den Grundschulen
bis zum 28. Februar 2025 (Fr.)
  • verpflichtende Einzelberatung zur Schulübergangsempfehlung an den Grundschulen
  • Informationsveranstaltungen und individuelle Elternberatungen an den aufnehmenden Schulen
3. März (Mo.) bis
12. März 2025 (Mi.)

Anmeldungen an den aufnehmenden Schulen

bis zum 19. März 2025 (Mi.) Aufnahmeentscheidungen der erstgewünschten Schulen
19. März 2025 (Mi.)
  • Versand von Aufnahmebescheiden über die Erstwünsche
  • bei Ablehnung:
    A-Verfahren:
    Versand von Ablehnungsbescheiden (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im zweiten Aufnahmeverfahren mit berücksichtigt werden können, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 25. März 2025 an.“) und Übermittlung der Original-Anmeldeunterlagen (Postversand oder Abholung durch Eltern)
    B-Verfahren:
    Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit zweiter Priorität gewünschten Schulen und Information der Eltern
  • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die zuständige Schulaufsicht
26. März 2025 (Mi.)
  • Aufnahmeentscheidungen der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen und Versand von Aufnahmebescheiden über die Zweitwünsche
  • bei Ablehnung:
    A-Verfahren:
    Versand von Ablehnungsbescheiden (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im zweiten Aufnahmeverfahren mit berücksichtigt werden können, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 01.April 2025 an.“) und Übermittlung der Original-Anmeldeunterlagen (Postversand oder Abholung durch Eltern)
    B-Verfahren:
    Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit dritter Priorität gewünschten Schulen und Information der Eltern
  • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die zuständige Schulaufsicht
2. April 2025 (Mi.)
  • Aufnahmeentscheidungen der mit dritter Priorität gewünschten Schulen
  • Versand von Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden
  • Weiterleitung aller noch verbliebenen Anmeldeunterlagen an das jeweilige Schulamt der Kreise bzw. kreisfreien Städte und
  • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens gemäß Vordruck (Anlage) an die zuständige Schulaufsicht
ab 7. April 2025 (Mo.)
  • Ermittlung der von den Eltern gewünschten Schulart für die Festlegung der zuständigen Schulen durch die Schulämter und
  • Versand der Anmeldeunterlagen an die zuständige Schulaufsicht
  • Nennung der zuständigen Schule durch die zuständige Schulaufsicht

11. bis 25. April 2025

Osterferien

 

Text zur Verfügung gestellt durch https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulsystem/anmeldung_weiterfuehrende_schule.html?nn=0a1f2038-c406-4431-b461-f47d36684568

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium

Gemeinschaftsschule:
Vom 5. bis zum 10. Schuljahr (plus einige Gemeinschaftsschulen bis zum 13. Schuljahr)
Gymnasien in Flensburg:
Vom 5. bis zum 13. Schuljahr

Mögliche Abschlüsse an beiden Schularten:
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Abitur (wenn die Gemeinschaftsschulen eine Oberstufe anbieten)

die Stadt Flensburg hat Ihnen HIER eine Übersicht über alle Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zur Verfügung gestellt.

Die Termine für die Infoveranstaltungen entnehmen sie bitte der Liste:

Gemeinschaftsschulen

Gemeinschaftsschule Flensburg West

Mittwoch, 19.02.2025, 18.00 Uhr

Käte-Lassen-Schule

Montag, 17.02.2025, 18.30 Uhr

Fridtjof-Nansen-Schule

Donnerstag, 20.02.2025, 16.30 und 18.30 Uhr

Comenius-Schule

Montag, 24.02.2025, 17.00 bis 19.00 Uhr

Kurt-Tucholsky-Schule

Dienstag, 25.02.2025, 17.00 Uhr

Gymnasien

Auguste-Viktoria-Schule

Mittwoch, 26.02.2025, 16.00 und 18.00 Uhr

Goethe-Schule

Donnerstag, 27.02.2025, 16.00 und 18.00 Uhr

Altes Gymnasium

Dienstag, 18.02.2025, 15.30 und 18.00 Uhr

Fördegymnasium

Mittwoch, 19.02.2025, 16.00 bis 20.00 Uhr

Entscheiden die Eltern, ob ein Kind zur Gemeinschaftsschule geht oder zum Gymnasium?

Ja.
Wenn ein Kind eine Empfehlung der Grundschule für die Gemeinschaftsschule erhält, kann das Kind trotzdem zum Gymnasium gehen. In diesem Fall melden die Eltern das Kind an einem Gymnasium an und müssen an dem Gymnasium an einem Beratungsgespräch teilnehmen.
Eltern, deren Kind eine Empfehlung für das Gymnasium bekommen hat, können sich am Gymnasium beraten lassen.

Entscheiden Eltern, an welcher Schule ihr Kind beschult wird?

Grundsätzlich ja. Aber viele Schulen haben nur eine begrenzte Aufnahmekapazität. Deshalb hat das Land festgelegt, dass alle Kinder das gleiche Anmeldeverfahren durchlaufen. .

Welche Aufnahmeverfahren gibt es?

Es gibt 2 unterschiedliche Verfahren

Verfahren A: Sie geben ihre Wunschschule an.
Verfahren B: Sie geben drei Schulen an, Ihren 1. Wunsch, Ihren 2. Wunsch und Ihren 3. Wunsch.


Wir empfehlen Ihnen dringend Verfahren B zu wählen.

Wird Ihr Kind an der 1. Wunschschule abgelehnt, werden Ihre Unterlagen direkt zur 2. bzw. 3. Wunschschule geschickt. Dann müssen Sie sich um nichts Weiteres kümmern.


Sollten Sie sich für Verfahren A entscheiden, erhalten Sie im Falle einer Ablehnung Ihre Unterlagen zurück und Sie müssen sich eigenständig um eine andere Schule für Ihr Kind bemühen.