Weiterführende Schulen
Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist ein wichtiger Meilenstein im Leben Ihres Kindes. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen und Schritte, die Ihnen helfen, den Übergang erfolgreich zu gestalten. Wir möchten Sie dabei unterstützen, die bestmögliche Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes zu treffen.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite sowie auf der Seite des Landes Schleswig- Holstein
Die Broschüre und den Anmeldeschein erhalten Sie mit dem Halbjahreszeugnis Ihres Kindes.
Sie können die Broschüre auch noch einmal HIER herunterladen.
Termine |
Verfahrensschritte |
bis zum 10. Januar 2025 (Fr.) | Mitteilung der Termine der Informationsveranstaltungen der aufnehmenden Schulen durch die Schulämter an die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen |
bis zum 15. Januar 2025 (Mi) |
Information der Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an den Grundschulen |
bis zum 28. Februar 2025 (Fr.) |
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3. März (Mo.) bis 12. März 2025 (Mi.) |
Anmeldungen an den aufnehmenden Schulen |
bis zum 19. März 2025 (Mi.) | Aufnahmeentscheidungen der erstgewünschten Schulen |
19. März 2025 (Mi.) |
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26. März 2025 (Mi.) |
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2. April 2025 (Mi.) |
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ab 7. April 2025 (Mo.) |
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11. bis 25. April 2025 |
Osterferien |
Text zur Verfügung gestellt durch https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulsystem/anmeldung_weiterfuehrende_schule.html?nn=0a1f2038-c406-4431-b461-f47d36684568
Gemeinschaftsschule:
Vom 5. bis zum 10. Schuljahr (plus einige Gemeinschaftsschulen bis zum 13. Schuljahr)
Gymnasien in Flensburg:
Vom 5. bis zum 13. Schuljahr
Mögliche Abschlüsse an beiden Schularten:
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Abitur (wenn die Gemeinschaftsschulen eine Oberstufe anbieten)
die Stadt Flensburg hat Ihnen HIER eine Übersicht über alle Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zur Verfügung gestellt.
Die Termine für die Infoveranstaltungen entnehmen sie bitte der Liste:
Mittwoch, 19.02.2025, 18.00 Uhr |
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Montag, 17.02.2025, 18.30 Uhr |
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Donnerstag, 20.02.2025, 16.30 und 18.30 Uhr |
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Montag, 24.02.2025, 17.00 bis 19.00 Uhr |
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Dienstag, 25.02.2025, 17.00 Uhr |
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Gymnasien |
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Mittwoch, 26.02.2025, 16.00 und 18.00 Uhr |
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Donnerstag, 27.02.2025, 16.00 und 18.00 Uhr |
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Dienstag, 18.02.2025, 15.30 und 18.00 Uhr |
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Mittwoch, 19.02.2025, 16.00 bis 20.00 Uhr |
Ja.
Wenn ein Kind eine Empfehlung der Grundschule für die Gemeinschaftsschule erhält, kann das Kind trotzdem zum Gymnasium gehen. In diesem Fall melden die Eltern das Kind an einem Gymnasium an und müssen an dem Gymnasium an einem Beratungsgespräch teilnehmen.
Eltern, deren Kind eine Empfehlung für das Gymnasium bekommen hat, können sich am Gymnasium beraten lassen.
Grundsätzlich ja. Aber viele Schulen haben nur eine begrenzte Aufnahmekapazität. Deshalb hat das Land festgelegt, dass alle Kinder das gleiche Anmeldeverfahren durchlaufen. .
Es gibt 2 unterschiedliche Verfahren
Verfahren A: Sie geben ihre Wunschschule an.
Verfahren B: Sie geben drei Schulen an, Ihren 1. Wunsch, Ihren 2. Wunsch und Ihren 3. Wunsch.
Wir empfehlen Ihnen dringend Verfahren B zu wählen.
Wird Ihr Kind an der 1. Wunschschule abgelehnt, werden Ihre Unterlagen direkt zur 2. bzw. 3. Wunschschule geschickt. Dann müssen Sie sich um nichts Weiteres kümmern.
Sollten Sie sich für Verfahren A entscheiden, erhalten Sie im Falle einer Ablehnung Ihre Unterlagen zurück und Sie müssen sich eigenständig um eine andere Schule für Ihr Kind bemühen.